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Urteil zu Google-Algorithmus: Mehr Macht für die Verleumdeten

Konrad Lischka
Konrad Lischka
3 minuten gelesen
Urteil zu Google-Algorithmus: Mehr Macht für die Verleumdeten

Auf Google kommt viel Arbeit zu: Im Streit über die automatische Vervollständigung von Suchbegriffen ist der Konzern vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Das Unternehmen muss künftig dafür Sorge tragen, dass Verleumdete zu ihrem Recht kommen.

Spiegel Online, 14.05.2013

Auf Google kommt in Deutschland eine Menge Arbeit zu: Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht den Suchmaschinenbetreiber in der Verantwortung, wenn Betroffenen nicht gefällt, welche Vorschläge der Such-Algorithmus bei der Suche nach ihren Namen macht.

Bei dem Urteil ging es um die Frage, ob Google für die automatischen Vorschläge verantwortlich ist, die erscheinen, wenn man einen Suchbegriff eintippt. Ein Unternehmer wollte nicht, dass Google die Anfrage nach seinem Namen um Begriffe wie “Scientology” und “Betrug” ergänzt. Er sagt, er habe nichts mit Scientology zu tun und sei kein Betrüger. Das Gericht befand nun: Die Vorschläge von Google verletzen sein Persönlichkeitsrecht.

Die Noch-Ehefrau des Ex-Bundespräsidenten, Bettina Wulff, hatte in einem ähnlich gelagerten Fall gegen Google geklagt. Sie wollte nicht mehr, dass Googles Suche ihren Namen mit Begriffen wie “Prostituierte” in Verbindung bringt.

Google hat bislang Anfragen von derart Verleumdeten abgewiesen und argumentiert: Die automatischen Vervollständigungen würden doch gar nichts über die Betroffenen aussagen, sondern nur über das Suchverhalten anderer Nutzer der Suchmaschine. Der Google-Algorithmus sage nicht, was wahr ist, sondern nur, welche Begriffsverknüpfungen oft in Suchanfragen oder auf Websites vorkommen.

“Fassbarer Aussagegehalt”

Mit dieser Argumentation ist Google nun endgültig gescheitert, der Bundesgerichtshof sieht den Fall anders. Googles Algorithmen spiegeln nicht eine objektive Realität wider, sie wählen aus. Sie wurden mit einer bestimmten Vorstellung davon programmiert, was relevant ist, was wichtig sein könnte, welche Faktoren man wie einbezieht. Google hat einen Einfluss darauf, was da in den Treffern erscheint.

So sieht es der BGH. In der Mitteilung zum Urteil heißt es, die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts sei Google “unmittelbar zuzurechnen”. Begründung: Das Unternehmen habe mit dem selbst “geschaffenen Computerprogramm das Nutzerverhalten ausgewertet und den Benutzern der Suchmaschine die entsprechenden Vorschläge unterbreitet”.

Außerdem nimmt der BGH die Google-Verteidigung auseinander, man bilde doch nur ab, wonach oft gesucht werde. Die Richter sehen die Kombination des Namens einer Person mit kritischen Begriffen als Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen “fassbaren Aussagegehalt”. Die Worte “Herr XY Scientology” sind eben nicht nur eine Information darüber, was oft gesucht wird.

Die Niederlage wird zwar Folgen für Google haben, der Bundesgerichtshof hat aber sorgsam abgewogen, was von einer Suchmaschine verlangt werden kann. Google muss nicht vorab prüfen, ob automatische Vorschläge stimmen. Ein journalistisches Online-Angebot wie SPIEGEL ONLINE zum Beispiel muss Menschen bei schwerwiegenden Vorwürfen vorher dazu befragen und die Gegenseite anhören.

Zusätzliche Arbeit für Google

Diese Pflicht hat Google bei den Suchvorschlägen nicht. Das Gericht schreibt ausdrücklich:

“Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.”

Doch auch diese ausgewogene Rechtsprechung dürfte für Google eine Menge zusätzlicher Arbeit bringen. Wenn Google die Vorschlagsfunktion in Deutschland weiter betreiben will, muss der Konzern ein System einrichten, über das sich Menschen melden können, die ihre Rechte verletzt sehen.

Dann wird Google in jedem Einzelfall prüfen müssen: Ist die beanstandete Vervollständigung wirklich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung? Ist der Beschwerdeführer ein Betrüger oder wird er als solcher verleumdet? Ist es eine Persönlichkeitsverletzung, jemanden einen Idioten zu nennen? Google wird jedes Mal entscheiden müssen: Streichen wir diese Vervollständigung? Oder lassen wir es auf ein Verfahren ankommen? Wenn der Konzern in einem solchen Prozess verliert, könnte womöglich sogar Schadensersatz fällig werden. Ob Google in dem nun beim BGH verhandelten Fall zahlen muss, wird das Oberlandesgericht Köln entscheiden müssen.

Das mag für Google lästig sein, aber so ist das im Rechtsstaat manchmal. Menschen, die im Netz verleumdet oder bloßgestellt werden, haben nun zumindest in der Auseinandersetzung mit Google etwas Macht.

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Konrad Lischka

Projektmanagement, Kommunikations- und Politikberatung für gemeinnützige Organisationen und öffentliche Verwaltung. Privat: Bloggen über Software und Gesellschaft. Studien, Vorträge + Ehrenamt.
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