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Drei Gedanken zum EuGH-Urteil

Konrad Lischka
Konrad Lischka
1 minuten gelesen
Drei Gedanken zum EuGH-Urteil

1. Ist Löschen der Urquelle nicht besser?
Ich denke nicht. Archive sind historische Quellen, sie werden nicht in dem Moment des Aufrufs generiert wie die Treffer bei einer Suchanfrage, sie basieren auf Recherchen in der Vergangenheit. Die Dokumente aus der Vergangenheit sind die Dokumentation des Vergangenen. Man sollte sie nicht neu schreiben. Googles Vorschläge zu heute relevanten Aspekten einer Person oder Sache basieren auf ständig aktualisierten Recherchen des Crawlers im Netz.

2. Droht eine völlig neue Art von Eingriffen in Publikationen?
Medienunternehmen haben mit Verfahren um diese Art von Ansprüchen Erfahrung. Gerichte müssen im Einzelfall abwägen, was wichtiger ist: Das Recht auf Schutz der Persönlichkeit und Achtung des Privatlebens oder das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit. Der BGH hat in Urteilen zur Nennung des Namens des Sedlmeyer-Mörders in Online-Archiven zum Beispiel darüber entschieden. Natürlich müssen sich Anbieter von Suchmedien auch mit solchen Fragen beschäftigen.

3. Aber man kann doch solche Entscheidungen nicht Gerichten überlassen, das ist so unklar!
Es stimmt, da der Einzelfall beurteilt wird, gibt es jetzt keine absolute Klarheit. Aber wie soll es besser sein? Eine Gesellschaft, in der eines der Grundrechte immer zurücksteht, wird keine gute sein. Und ich kann mir niemanden vorstellen, dem ich die Abwägung lieber überlasse, als unabhängigen Gerichten.


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