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Gezämht - Napsters Bekämpfern geht es nicht nur ums geistige Eigentum (Süddeutsche Zeitung, 15.3.20)

Konrad Lischka
Konrad Lischka
2 minuten gelesen

Gezämht

Napsters Bekämpfern geht es nicht nur ums geistige Eigentum

Süddeutsche Zeitung, 15.3.2001

Das wilde Web ist gebändigt. Bis Mittwoch Abend musste die Musik-Tauschbörse Napster laut einstweiliger Verfügung 135000 urheberrechtlich geschützte Titel vom Tausch sperren, um einer Schließung zu entgehen. Interessanter als die Frage, ob Napsters Mühen nun dem Gericht reichen, sind die Mühen selbst.

Noch vor einigen Monaten betonte Napster jeden Tag, man liebe die Vereinigten Staaten und das Gesetz – aber leider, leider mache die Struktur des Internets die Blockade bestimmter Inhalte unmöglich. Um mit Napster-Vorstandschef Hank Barry zu sprechen:"Das Netz wurde entwickelt, um Wissenschaftlern  Informationsaustausch zu ermöglichen."

Heute, nicht einmal ein Jahr später sagt Barry: "Wir lassen nichts unversucht, um die Auflagen des Gerichts zu erfüllen." Anfang der Woche konnte man schon 26000 der verlangten Titel sperren. Mühe machten allein veränderte Schreibweisen der Musiktitel, welche die Filterprogramme nicht erkannten. Seit gestern aber arbeitet Napster  mit dem Unternehmen CDDB zusammen, das eine Datenbank mit neunMillionen Titeln  samt einer Vielzahl von Schreibweisen besitzt. CDDB-Programme vergleichen die zeitliche Struktur von Stücken auf einer CD mit denen in der Datenbank. Bisher wurde dies erfolgreich benutzt, um Nutzern den korrekten Titel der gerade am Computer abgespielten Lieder anzuzeigen. Napster ist nun zuversichtlich, mit diesen Daten die Blockierung zu perfektionieren. Hier zeigt sich, worin Computer unschlagbar sind: Erfassen, Analysieren, Identifizieren, Kategorisieren und Selektieren von Informationen. Ganz gleich zu welchem Zweck. Edwin Blacks gerade erschienenes Buch "IBM und der Holocaust" etwa zeigt auf, wozu Tabelliermaschinen – in gewissem Sinn Vorläufer der Computer – auch gut waren. Es ist  durchaus denkbar, dass eine Software die Nutzer von dezentralen Napster-Klonen ausfindig macht. Bereits heute können  Unternehmen wie Infosplit recht zuverlässig den Standort eines Internet-Surfers erkennen. So werden Surfer aus Frankreich von amerikanische Online-Auktionen von Nazi-Souvenirs ferngehalten. 

Angesichts dessen ist klar, dass die Frage längst beantwortet wurde, ob geistiges Eigentum im Internet zu schützen ist. In der Auseinandersetzung mit Napster geht es um etwas anderes. Die Musikindustrie sieht ihre Felle davonschwimmen –  nicht zu anarchistischen Nutzern, sondern schlicht zu einem Konkurrenten. Wenn im Juli der kostenpflichtige Dienst von Napster und Bertelsmann startet, werden alle Interessierten abonnieren, da kein Konkurrenzangebot existiert. Sähe die Musikindustrie in Napster keinen gewinnversprechenden Distributionsweg, würden sich ihre Anwälte nicht aufregen. Denn immerhin macht Napster   Musik populär. Wie die US-Radiosender, die nichts für ihre Musik zahlen. Sie bekommen sogar Geld von Plattenfirmen: Drei Millionen Dollar jede Woche.


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